Verein

Das Vorstandsgremium umfasst 3 Mitglieder: 1. Vorstand, Vereinskassierer, Sportheimbeauftragter.
Zu den Aufgaben  des Vorstandsgremiums siehe auch §8 der Vereinssatzung.
Das Vorstandsgremium bildet zusammen mit den Vertretern der Abteilungen den Vereinsausschuß. 

Das Gremium trifft sich in der Regel im Rythmus von 6-8 Wochen!

 

Aufgaben eines Vorstands des SVO

 

  • Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Vereinsregister: An- und Abmeldungen, Mitteilungen
  • Kenntnis der finanziellen Situation des Vereins und erforderlichenfalls rechtzeitige Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Kenntnis der steuerlichen Situation des Vereins, Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls Besprechung mit dem Steuerberater
  • Ansprechpartner für Behörden und Organisationen, z.B. Stadt- und Ortschaftsverwaltung, Oberndorfer Vereine
  • Durchführung der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen (Einladung, Leitung und Protokollierung)
  • Organisation der Vereinsveranstaltungen:
    • Genehmigungen
    • Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorgaben
    • Werbung
    • Personal
    • Räumlichkeit (Halle, Zelt etc.)
    • Essen, Getränke
    • Sicherheit (Ordnungsdienst, Rotes Kreuz)