Das Vorstandsgremium umfasst 3 Mitglieder: 1. Vorstand, Vereinskassierer, Sportheimbeauftragter.
Zu den Aufgaben des Vorstandsgremiums siehe auch §8 der Vereinssatzung.
Das Vorstandsgremium bildet zusammen mit den Vertretern der Abteilungen den Vereinsausschuß.
Das Gremium trifft sich in der Regel im Rythmus von 6-8 Wochen!
Aufgaben eines Vorstands des SVO
- Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Vereinsregister: An- und Abmeldungen, Mitteilungen
- Kenntnis der finanziellen Situation des Vereins und erforderlichenfalls rechtzeitige Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kenntnis der steuerlichen Situation des Vereins, Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls Besprechung mit dem Steuerberater
- Ansprechpartner für Behörden und Organisationen, z.B. Stadt- und Ortschaftsverwaltung, Oberndorfer Vereine
- Durchführung der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen (Einladung, Leitung und Protokollierung)
- Organisation der Vereinsveranstaltungen:
- Genehmigungen
- Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorgaben
- Werbung
- Personal
- Räumlichkeit (Halle, Zelt etc.)
- Essen, Getränke
- Sicherheit (Ordnungsdienst, Rotes Kreuz)